Für Spitz- und Verrohrungsarbeiten sind wir maschinell wie auch personell optimal eingerichtet. Jährlich bearbeiten unsere Teams über 4’000 Wohneinheiten.
Auch bei Drahteinzug und Endmontagen können Ihnen unsere Teams aushelfen. Wir erledigen die Arbeiten nach Ihren Anweisungen und unter Ihrer Kontrolle schnell, sauber und termingerecht.
Diese Arbeiten erledigen wir gerne für Sie. In der Vergangenheit konnten wir bereits viele Kunden erfolgreich entlasten.
Ihr Fachpersonal wird aktiv entlastet und kann von Ihnen gezielt dort eingesetzt werden, wo das Know-How benötigt und vom Kunden bezahlt wird. Für Routineaufgaben sowie körperlich fordernde Spitz- und Verrohrungsarbeiten sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!
Sie haben in uns einen Partner, der auch kurzfristig, im besten Fall innert Tagen einsatzbereit ist. Somit wahren Sie Ihrer Kundschaft gegenüber stets Termintreue! Kosten fallen nur an, wenn Sie über entsprechend viel Arbeit verfügen. So entstehen für Sie keine leidigen Fixkosten. Die Höhe der finanziellen Belastung kennen Sie vor Beginn der Arbeitsausführung, da wir in der Regel Pauschalangebote unterbreiten.
Für Spitz- und Verrohrungsarbeiten sowie Drahteinzug und Endmontage erarbeiten wir Ihnen gerne eine Pauschalofferte anhand von Bauplänen. Trassé-, Kanal- und Lampenmontagen erledigen wir in der Regel im Ausmass.
Die Preise beinhalten das Ausführungspersonal, die Maschinen sowie das Werkzeug. Aufträge nach Ausmass werden am Schluss ausgemessen und gemäss den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt.
Machen Sie die Probe auf’s Exempel!
1. Allgemeines: Die WAGNER Unternehmungen AG bietet den Elektrounternehmungen einen umfassenden Service. Ihre Spezialitäten sind, im Namen des Kunden, Spitz- und Verrohrungsarbeiten, Drahteinzug sowie Trassé-, Kanal- und Lampenmontagen auszuführen.
2. Auftragserteilung: Die der WAGNER Unternehmungen AG erteilten Aufträge werden von ihr per E-Mail bestätigt. Wird ein bereits bestätigter Auftrag zurückgezogen, erhebt die WAGNER Unternehmungen AG eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Auftragssumme. Dieser Betrag wird dem Kunden beim nächsten Auftrag wieder gutgeschrieben.
3. Preise: Die Preise beinhalten das Ausführungspersonal, die Maschinen sowie das Werkzeug.
Aufträge nach Ausmass werden am Schluss ausgemessen und gemäss den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt.
Pauschalpreise (Art. 38 ff., insb. Art. 40 SIA 118) basieren auf den zwecks Kalkulation zur Verfügung gestellten Bauplänen und/oder einer Baubesichtigung. Im Pauschalpreis sind keine Aufputzarbeiten (KRFW), Arbeiten im Beton oder an nachträglich erstellten Wänden wie Vormauern oder dergleichen inbegriffen. Von Bauplänen abweichende Ausführungen wie z.B. Querschlitze und Arbeiten, welche einen Mehraufwand darstellen, wie Montieren von Schallschutzmaterialien, Spitzen von Mauern mit Eiseneinlagen (Murfor) oder Verlängern/Anmuffen von Rohren bei denen die Drähte/Kabel bereit eingezogen sind, führt die WAGNER Unternehmungen AG wohl aus, verrechnet sie aber in Regie.
Zusatzkosten für nicht geliefertes Material, die Besorgung desselben sowie Kranzüge, Mulden, Bauschuttentsorgung oder dergleichen werden dem Kunden weiterverrechnet.
4. Mehrkosten: Änderungen, Erweiterungen, Arbeiten die nach dem jeweiligen Arbeitsschritt des Wagner-Teams angezeichnet wurden oder Arbeiten die wegen Unklarheiten, Unordnung auf der Baustelle oder Behinderung durch andere Handwerker nicht erledigt werden konnten, sowie Mehrarbeiten wie das Aufspitzen von danebenverlegten Rohren, Verlegen von Bodenleitungen u.ä. werden nicht ausgeführt und berechtigen auch nicht zu einer Preisreduktion. Auf Wunsch erledigt die WAGNER Unternehmungen AG diese Arbeiten trotzdem und verrechnet sie in Regie. (Art. 373 OR)
5. Vorbereitungen: Die zu bearbeitenden Etagen müssen bei Ankunft des Wagner-Teams vollständig und unmissverständlich, gemäss dem “Wagner-Anzeichner-ABC”, angezeichnet sein. Sind Gegenstände, Materialien, Waren oder dergleichen, die nicht beschädigt/verschmutzt werden dürfen in der Nähe, wo die WAGNER Unternehmungen AG ihre Arbeiten verrichten muss, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese entfernt oder genügend abgedeckt/verkleidet werden. Es muss gewährleistet sein, dass die WAGNER Unternehmungen AG ihre Arbeit ohne Unterbruch durchführen kann. Dies bedingt, dass der Kunde das benötigte Montage-, Klein- und Hilfsmaterial sowie Weissputz FIXIT 140 für Dosenbefestigung wie auch auf jedem Stockwerk eine Mulde zwecks Schuttentsorgung bereitstellt. Ist die Vorbereitung mangelhaft und es entstehen Wartezeiten, Leerfahrten oder der Bauschutt muss über mehrere Etagen getragen werden, dann wird dieser Mehraufwande zum Regietarif verrechnet.
6. Ausführung: Die WAGNER Unternehmungen AG erledigt sämtliche Arbeiten fach- und termingerecht. Verunreinigungen, die durch das Wagner-Team entstehen, werden von demselben auch beseitigt. Es ist von Vorteil, wenn ein kompetenter Mitarbeiter des Kunden auf der Baustelle anwesend ist oder aber sporadisch vorbeischaut. So können allfällige Unklarheiten beseitigt und Mehrkosten vermieden werden. Arbeiten die aus Baufortschritt nicht erledigt werden können (z. Bsp. Küchenpläne fehlen), die aber in unserem Angebot enthalten sind, werden bei der Abrechnung angemessen entschädigt. Auf Wunsch ist eine spätere Ausführung möglich, bedingt dies einen Extrabaugang wird dieser verrechnet.
7. Arbeitssicherheit: Alle Arbeiten werden von der WAGNER Unternehmungen AG unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsnormen ausgeführt. Für Arbeiten ab 3m Montagehöhe stellt der Kunde bauseits ein Gerüst zur Verfügung. Sollte bei Umbauten asbesthaltige Bausubstanz festgestellt werden unterbricht die WAGNER Unternehmungen AG sofort die Arbeiten bis die asbesthaltigen Materialien entsorgt wurden und ein Unbedenklichkeits-Zertifikat vorliegt. Sollte der Kunde feststellen, dass sich das Wagner-Team nicht an die geltenden Sicherheitsnormen hält, weist er den Fehlbaren sofort zurecht und informiert das Büro der WAGNER Unternehmungen AG, damit dieser sanktioniert werden kann.
8. Abnahme: Die ausgeführte Arbeit ist durch den Auftraggeber selbst oder durch einen kompetenten Mitarbeiter desselben zu kontrollieren. Ist der Auftrag erfüllt, hat der Prüfende das Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Im Falle von Beanstandungen ist unverzüglich das Büro der WAGNER Unternehmungen AG zu benachrichtigen. Stellt der Kunde die Beanstandungen selbst instand, ohne von der WAGNER Unternehmungen AG eine schriftliche Einwilligung einzufordern, werden daraus entstandene Kosten nicht übernommen.
9. Streitigkeiten: Allfällige Streitigkeiten zwischen der WAGNER Unternehmungen AG und einem ihrer Kunden werden durch das zuständige Gericht entschieden. Vorbehalten bleibt eine Weiterziehung des Verfahrens an das Bundesgericht. Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist 8630 Rüti/ZH.
Stand 01.04.2023
Vom Praktiker für den Praktiker entwickelt...
UP-Installationen können Sie mit dieser robusten Alu Spray-Schablone einfach und schnell anzeichnen.
Schalter, Steckdosen und Abzweigdosen werden mit diesem praktischen Hilfsmittel am Rohbau ohne Meter gleichzeitig eingemessen und mittels Spray angezeichnet.
Zwei Ausführungen sind erhältlich:
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Abzweigdosen und Wandlampen werden ohne Leiter eingemessen und angezeichnet.
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Die Firma WAGNER Unternehmungen AG wurde im Jahre 1986 als Einzelfirma von Herrn Wagner gegründet. Sein Ziel war, im Unterakkord den Elektrobetrieben ein kompetenter Partner für sämtliche kurzfristig anfallenden und wiederkehrenden Arbeiten zu sein. Infolge Krankheit des Geschäftsinhabers wurde das Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und im Jahre 1992 an einen neuen Inhaber veräussert.
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